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FC Bayern: Boateng sagt Manchester United ab

Jerome Boateng wird in diesem Sommer nicht zu Manchester United wechseln. Wie „Bild“, „kicker“ und „Sport Bild“ übereinstimmend berichten, hat der Innenverteidiger den Red Devils abgesagt. Demnach rief der 29-Jährige selbst bei José Mourinho an und teilte ihm auf diese Weise persönlich mit, dass er nicht kommen wird. Ob der Transfer allerdings geklappt hätte, wenn sich der Spieler für den Wechsel entschieden hätte, ist fraglich. Manchester bot dem Vernehmen nach 25 Millionen Euro Ablöse für Boateng. Der FC Bayern München forderte den doppelten Betrag.

Bleibt Boateng also beim FC Bayern?
Hat Boateng, der noch bis 2021 in München Vertrag hat, mit der Absage an Manchester United zugleich alle Wechselgedanken zu den Akten gelegt? Ein wenig klingt es danach. Vor der Absage an Mourinho hat sich der Innenverteidiger laut der Medienberichte lange mit Bayern-Coach Niko Kovac unterhalten. Der Kroate soll das Gespräch genutzt haben, um dem deutschen Nationalspieler auch noch einmal persönlich seine große Wertschätzung zu versichern, heißt es. Dies deckt sich Kovacs vorherigen öffentlichen Äußerungen. Der neue Trainer der Bayern hatte mehrfach betont, dass er Boateng gerne behalten würde. Zuletzt äußerte sich zudem auch Karl-Heinz Rummenigge zurückhaltender über einen möglichen Wechsel des 29-Jährigen. Vor der WM 2018 hatte der Vorstandschef des deutschen Rekordmeisters einen solchen Transfer noch in Aussicht gestellt.

Möglicherweise wird es eine Frage der Alternative
Vielleicht entscheidet sich Boateng auch deshalb für einen Verbleib bei den Bayern, weil es ihm an überzeugenden Alternativen mangelt. Die von Manchester gebotene Ablöse dürfte der deutsche Nationalspieler als Zeichen mangelnder Wertschätzung verstanden haben. Es wirkte nicht so, als wolle sich United unbedingt die Dienste des Abwehrspielers sichern. Andere Interessenten, die ernstmachen könnten, sind derzeit nicht in Sicht. Lediglich das von Thomas Tuchel betreute Paris Saint-Germain liebäugelt zwar mit einer Verpflichtung, kann die geforderte Ablöse jedoch nicht aufbringen.

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